Offene Ganztagsgrundschule Heidgarten Wolfsburg-Vorsfelde

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Schulstart für alle – Wechsel in das Szenario A

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich schon aus der aktuellen Presse und den Medien entnommen haben, erfolgt der Präsenzunterricht für alle SchülerInnen laut Verordnung des Kultusministeriums und der Regionalen Landesbehörde für Schule und Bildung sowie der Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg.
Der Schulunterricht startet an der Heidgartenschule am Montag, 07. Juni 2021 ab der ersten Unterrichtsstunde um 08:00 Uhr.
Das Heidgartenteam freut sich, dass wir alle SchülerInnen gemeinsam wieder begrüßen und unterrichten können.
Die bisherigen Corona- Verhaltensregeln gelten wie bisher.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

Elternbrief der Stadt Wolfsburg: 20210602_Informationen zum Szenarienwechsel an den Wolfsburger Schulen (4)

Ferienangebot der Stadt Wolfsburg

Auf der Seite http://www.ferien-wolfsburg.de/ finden Sie aktuelle Angebote zur Betreuung in den Sommerferien durch die Jugendförderung der Stadt Wolfsburg.

Regelungen für Schulen ab 31.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,

da die Inzidenzwerte in Niedersachsen nun schon seit einiger Zeit sinken, werden ab dem 31.05.2021 mehr Öffnungen und Lockerungen möglich.

Hier finden Sie das Infoschreiben vom Kultusministerium und den Stufenplan ab dem 31.05.2021:

Elternbrief vom Kultusministerium

Stufenplan Kultusministerium

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

 

Formulare Notbetreuung 24.05. – 18.06.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

bei Bedarf und zur Verlängerung der Notbetreuung, müssen Sie bitte schnellstmöglich das neue Formular ausfüllen und im Sekretariat abgeben.
Alternativ können die Formulare auch per Mail ins Sekretariat geschickt werden:

lea-sophie.hein@stadt.wolfsburg.de

Sollten Sie Ihr Kind ab 24.05.21 neu in der Notbetreuung & für das Mittagessen anmelden wollen, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat.

Vielen Dank für Ihr Verständnis !

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

Antragsformular:

Anmeldung Notbetreuung ab 24.05.2020

Ab dem 4.Mai 2021 Szenario B für alle Schuljahrgänge

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Dienstag, den 4.Mai 2021 starten alle Schuljahrgänge wieder mit dem Schulunterricht im Wechselmodus.
Die Notgruppenbetreuung findet weiterhin statt.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

Elternbrief:

20210429_Elternbrief

Ab dem 3.Mai 2021 findet der Unterricht für die Viertklässler wieder statt

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am Montag, den 3.Mai 2021 starten die Viertklässler wieder mit dem Schulunterricht im Wechselmodus. Die Lerngruppen B beginnen am Montag.
Die übrigen Klassen 1 bis 3 bleiben weiterhin im Szenario C, dem Distanzlernen.
Die Notgruppenbetreuung findet weiterhin statt.

 

 

 

 

 

 

 

Elternbrief der Stadt Wolfsburg

20210429_Elternbrief

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

Szenario C ab 26.04.2021

Die Stadt Wolfsburg hat aufgrund der hohen Inzidenzwerte beschlossen, dass neben den Jahrgangsstufen 1-3 auch die 4. Klassen ins Szenario C wechseln. (Distanzlernen)
Diese Regelungen gelten zunächst für eine Woche. Kommenden Donnerstag wird die Situation neu bewertet.

Hier finden Sie den entsprechenden Elternbrief der Stadt:
Elternbrief Szenariowechsel

Des Weiteren finden Sie hier das neue Formular für die Anmeldung zur Notbetreuung ab 26.04.2021.
Bitte füllen Sie dieses auch für Ihr Kind aus, wenn es bereits in der Notbetreuung angemeldet ist. Es handelt sich bei dem Formular um fortführende Zeiten:
Anmeldung Notbetreuung ab 26.04.2021

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Rodowsky
Schulrektor

Anmeldungen für das Schuljahr 2022/23

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten der zukünftigen Erstklässler,

unsere diesjährigen Anmeldezeiten sind:

am 03.05.2021 und am 05.05.2021 jeweils von 8-12 Uhr und von 14-16 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, telefonisch einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren.
Für die persönliche Anmeldung ist es jedoch zwingend notwendig, dass Sie vor Betreten des Gebäudes einen aktuellen Nachweis über einen negativen Corona-Test erbringen!!!

Folgende Unterlagen müssen ausgefüllt und wieder abgegeben werden:
– Anmeldebogen der Stadt Wolfsburg

 

Folgende Formulare sind für Ihre eigenen Unterlagen gedacht:

 

Und zusätzlich einzureichen sind:
– Kopie Geburtsurkunde
– Nachweis Masernimpfschutz (2fach) -> Impfpass oder Bescheinigung vom Arzt
– Sorgerechtnachweis (falls alleinerziehend)

 

Falls Interesse an der Randstunden- oder Ganztagsbetreuung besteht, dann müssen folgende Formulare ebenfalls eingereicht werden:
Wenn an der Nachmittagsbetreuung kein Interesse besteht, dann vermerken Sie das bitte auf der Anmeldung.

 

Bevorzugt nehmen wir Ihre Anmeldeunterlagen gerne per Post oder E-Mail an.
(lea-sophie.hein@stadt.wolfsburg.de)

 

Selbstverständlich steht Ihnen Frau Hein jederzeit für Fragen unter der 05363/976840 zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund

 

Michael Rodowsky
Schulrektor

Low-T-Ball-Turnier

Am  5. und 8. März 2021 fand das traditionelle Low-T-Ball-Turnier  unter den geltenden Corona-Bedingungen an unserer Grundschule statt. Unterstützt wurde das Sportturnier vom Niedersächsischen Tennisverband, der die  Spielausstattungen zur Verfügung stellte. Das Heidgartenkollegium stellte die notwendigen Schiedsrichter für die spannenden Spielen.
Höhepunkt des sportlichen Wettkampfes war die Siegerehrung, die Herr Rodowsky und die jeweiligen Klassenlehrer persönlich vornahm und den jeweiligen Jahrgangsplazierten ihre verdienten Pokale, Medaillen und Urkunden zu übergaben.
Bei Interesse für den Tennissport besteht die Möglichkeit für die Schüler die schuleigene Tennis-AG am Nachmittag anzuwählen, die von Herrn Krull geleitet wird.
Das Heidgartenteam gratuliert allen Gewinnern des Low-T-Ball-Turnieres 2021 !

 

Gericht entscheidet: Testpflicht für Schüler ist rechtens

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Schulen dürfen einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest zur Bedingung für den Schulbesuch machen und damit die Schülerschaft zum Test verpflichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.
Im Anhang finden sie den ausführlichen Pressebericht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Rodowsky
Schulrektor

Gericht-entscheidet-Testpflicht-fuer-Schueler-ist-rechtens,ovg148